Rechtsprechung
BSG, 31.08.1978 - 4/5 RJ 110/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 18.02.1964 - 1 RA 90/61
Berücksichtigung rentenerhöhender Beträge bei Erlass eines Rentenbescheides; …
Auszug aus BSG, 31.08.1978 - 5 RJ 110/76
Eine solche Klage stellt sich als (mit der Anfechtungsklage verbundene) Verpflichtungsklage is des 5 54 Abs. 1 S. 1 SGG dar, gerichtet auf den "Erlaß eines abgelehnten Verwaltungsaktes" (vgl hierzu und zu 5 79 Angestelltenversicherungsgesetz = 5 1300 RVO BSGE 20, 199, 200 = SozR Nr. 11 zu 5 79 SGG).Dagegen handelt es sich hierbei nicht um eine kombinierte Anfechtungs- und (unechte) Leistungsklage nach 5 54 Abs. 4 SGG.In BSGE 20, 199, 200 ist diese Klageart schon deshalb verneint worden, weil das prozessuale Ziel die Neufeststellung der Rente und damit die Bescheiderteilung sei.
Ob generell aufgrund der Neugestaltung des © 78 566 durch das Änderungsgesetz vom 30. Juli 1974 die Umdeutung einer Prozeßerklärung in einen Verwaltungsakt ermöglicht oder erleichtert werden ist (…bejahend anscheinend SozR 1500 EUR 78 Nr. 8 8.15), kann hier auf sich beruhen; denn" vorliegend besteht die Besonderheit, daß Versicherungsträger und Widerspruchsstelle nicht identisch sind, so daß deshalb eine Konversion entfällt (BSGE 20, 199, 200; beer-Ladewig, SGG, @ 78 Anm 3; derselbe aber in Die Sgb 1978, 160, 162).
In der (unzulässigen) Klage ist zugleich der Widerspruch als das gegebene Rechtsmittel enthalten (vgl BSGE 20, 199, 201; 25, 66, 68); das muß jedenfalls und erst recht hier gelten, wo dem angefochtenen Verwaltungsakt die unrichtige Belehrung angefügt ist, es könne - fakultativ - Klage oder Widerspruch erhoben werden.
- BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62
Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse - …
Auszug aus BSG, 31.08.1978 - 5 RJ 110/76
In der (unzulässigen) Klage ist zugleich der Widerspruch als das gegebene Rechtsmittel enthalten (vgl BSGE 20, 199, 201; 25, 66, 68); das muß jedenfalls und erst recht hier gelten, wo dem angefochtenen Verwaltungsakt die unrichtige Belehrung angefügt ist, es könne - fakultativ - Klage oder Widerspruch erhoben werden. - BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 39/57
Auszug aus BSG, 31.08.1978 - 5 RJ 110/76
Dieser Mangel kann auch nicht durch - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Verzicht der Beteiligten geheilt werden; er ist, da er die Zulässigkeit des Rechtsweges betrifft, bei der zugelassenen Revision auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen (BSGE 4, 246; 8, 3, 9; 16, 21, 23). - BSG, 30.11.1961 - 4 RJ 183/59
Auszug aus BSG, 31.08.1978 - 5 RJ 110/76
Dieser Mangel kann auch nicht durch - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Verzicht der Beteiligten geheilt werden; er ist, da er die Zulässigkeit des Rechtsweges betrifft, bei der zugelassenen Revision auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen (BSGE 4, 246; 8, 3, 9; 16, 21, 23).
- LSG Bayern, 18.03.2013 - L 7 AS 142/12
Wenn im strittigen Bescheid eine zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung zum …
Entweder es war unklar, ob überhaupt ein Widerspruchsverfahren durchzuführen war (BSG, Urteil vom 22.06.1966, 3 RK 64/62, Urteil vom 31.08.1978, 4/5 RJ 110/76), oder für Entscheidungen eines kassenärztlichen Ausschusses war von Seiten der Verwaltung kein Widerspruchsverfahren vorgesehen und demgemäß zur Klage belehrt worden (BSG, Urteil vom 13.12.2000, B 6 KA 1/00 R). - LSG Baden-Württemberg, 06.03.2013 - L 3 AS 2432/10 Wird das Vorverfahren nachgeholt, so wird der dieses abschließende Widerspruchsbescheid Gegenstand des Klageverfahrens in der Tatsacheninstanz (BSG, Urteil vom 31.08.1978 - 4/5 RJ 110/76, in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AL 3552/12 Wird das Vorverfahren nachgeholt, so wird der dieses abschließende Widerspruchsbescheid Gegenstand des Klageverfahrens in der Tatsacheninstanz (BSG, Urteil v. 31.08.1978 - 4/5 RJ 110/76 - juris).